Unsere Selbstverpflichtungserklärung
Unsere Selbstverpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung zur Nachhaltigkeit der BAG Bankaktiengesellschaft und der BAG-Gruppe
1. Motivation und Zielsetzung
Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Allgemeinen und die Bewältigung des Klimawandels im Besonderen kristallisieren sich als eine zentrale Aufgabe der heutigen und künftigen Generationen heraus. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet insofern, die Bedürfnisse der Gegenwart zu befriedigen, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können. Nicht nur Politik und Zivilgesellschaft, sondern vor allem auch Unternehmen sind zum Handeln aufgefordert. Orientierungspunkt sind dabei die 17 Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.
Die genossenschaftliche Finanzgruppe (GFG) ist nicht nur in vielfältiger Hinsicht von Nachhaltigkeitsthemen betroffen, sondern aufgrund ihrer Werte prädestiniert, einen besonderen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele zu leisten.
Die BAG-Gruppe, als Teil der GFG, möchte die genannten Nachhaltigkeitsziele nach vorne treiben und durch entsprechende Maßnahmen flankieren. Die BAG-Gruppe steht auch in Punkto Nachhaltigkeitsrisiken den Mitgliedern der genossenschaftlichen Finanzgruppe als proaktiver Problemlöser zur Verfügung. Ihre grundlegende Haltung möchte die BAG-Gruppe mit dieser Verpflichtungserklärung zur Nachhaltigkeit unterstreichen.
2. Anwendungsbereich
Genauso wie die BAG-Gruppe von allen Lieferanten und Dienstleistern erwartet, dass sie sich an maßgebliche Gesetze und allgemein anerkannte Standards halten, garantiert die BAG-Gruppe ihrerseits ihren Geschäftspartnern die Einhaltung dieser Gesetze und Standards. Nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln ist für die BAG-Gruppe ein zentrales Unternehmensziel. Die BAG-Gruppe ist sich ihrer Verantwortung bewusst und möchte eine einwandfreie Lieferkette für ihre Geschäftspartner sicherstellen.
3. Nachhaltigkeitsstandards
Die BAG-Gruppe verpflichtet sich zur Einhaltung von gängigen Standards in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung.
Die BAG-Gruppe verpflichtet sich, die geltenden Umweltanforderungen zu erfüllen. Ferner minimiert die BAG-Gruppe ihre Umweltbelastungen und verbessert kontinuierlich ihre Umweltschutzmaßnahmen.
3.1 Ökologische Mindeststandards:
- Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Abwasser, Abfälle und Luftemissionen werden durch die BAG-Gruppe beachtet. Verbräuche natürlicher Ressourcen, insbesondere Energie und Wasser, werden kontinuierlich optimiert und Abfall, Abwasser und Emissionen, wenn möglich reduziert.
- Die BAG-Gruppe stellt sicher, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen für ihr Unternehmen bzw. ihren Geschäftsbetrieb eingehalten werden.
- Die BAG-Gruppe kennzeichnet gefährliche Stoffe und Substanzen und gewährleistet ihre sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung und Entsorgung. Geltende Gesetze und Vorschriften werden eingehalten.
3.2 Soziale Standards
Für die BAG-Gruppe ist es von essenzieller Bedeutung, dass die soziale Verantwortung gegenüber den Kunden und Mitarbeiter*innen, aber auch der Gesellschaft als Ganzes Berücksichtigung findet. Die BAG-Gruppe unterstützt daher die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte uneingeschränkt und beachtet bei ihren geschäftlichen Aktivitäten die Menschenrechte einschließlich der Arbeitsrechte.
Soziale Mindeststandards:
- Die Mitarbeiter*innen der BAG-Gruppe haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Wenn die BAG-Gruppe jüngere Arbeitnehmer*innen beschäftigt weist sie nach, dass diese durch die Beschäftigung keinen übermäßigen Belastungen ausgesetzt sind.
- Die BAG-Gruppe zwingt niemanden zur Arbeit, sie lässt keine Form von unfreiwilliger Arbeit sowie keine der schlimmsten Formen von Kinderarbeit für Kinder unter 18 Jahren verrichten.
- Die BAG-Gruppe zahlt ihren Angestellten für ihren Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Sie hält gesetzliche Mindestlöhne ein.
- Die BAG-Gruppe gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter*innen.
- Die BAG-Gruppe gesteht ihren Mitarbeiter*innen Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.
- Die BAG-Gruppe gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für ihre Mitarbeiter*innen, um Unfällen und gesundheitliche Beeinträchtigungen vorzubeugen. Sie hält dabei die rechtlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein.
- Die BAG-Gruppe gewährleistet, dass ihre Mitarbeiter*innen die geltende, gesetzlich festgelegte Höchstbegrenzung der Arbeitszeit nicht überschreiten.
- Die BAG-Gruppe schließt jede Form der Diskriminierung (bspw. aufgrund Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes aus. Alle Mitarbeiter*innen werden vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, geschützt.
3.3 Unternehmensführungsbezogene Standards
Die BAG-Gruppe verpflichtet sich, ethische Standards und Vorschriften einzuhalten.
Unternehmensführungsbezogene Mindeststandards:
- Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung werden durch die BAG-Gruppe vollumfänglich beachtet.
- Die BAG-Gruppe akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; sie lässt sich in keiner Weise darauf ein.
- Die BAG-Gruppe lässt keine Form von Schwarzarbeit verrichten. Umsatz- oder Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge werden gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften entrichtet.
4. Einhaltung und Kontrolle
Die BAG-Gruppe verpflichtet sich, die beschriebenen Standards vollumfänglich einzuhalten. Gleichzeitig erwartet sie von ihren Lieferanten- und Dienstleistern in der Lieferkette die Einhaltung gleichlautender Standards.
Die BAG-Gruppe gewährt ihren Geschäftspartnern das Recht, die Einhaltung dieser Verpflichtungserklärung nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen. Bei Verstößen gegen diese Erklärung durch die BAG-Gruppe kann eine stufenweise Eskalation eingeleitet werden, die bis zur Auflösung der Geschäftspartnerschaft reichen kann.
Hamm, den 22.12.2023