News zum NPL-Backstop
Regelungen zur Mindestdeckung von notleidenden Risikopositionen
NPL-Backstop und Lösungsansätze der BAG
Am 18.12.2018 haben EU-Parlament, -Rat und -Kommission ihre Trilog-Verhandlungen zur Einführung einer Mindestdeckung von notleidenden Risikopositionen – besser bekannt als „NPL-Backstop“ – mit einer Einigung beendet. Die Inkraftsetzung erfolgte mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 25.04.2019.
Mit der neuen Verordnung (EU) 2019/630 soll das Bestreben der Union, das Finanzsystem widerstandsfähiger zu machen, unterstützt werden. Aus Sicht der Union besteht ein deutliches Interesse, ein übermäßiges Anwachsen von Risikopositionen zu vermeiden sowie daraus resultierende Systemrisiken im Nichtbankensektor zu verhindern.
Den aufsichtsrechtlichen Rahmen bildet die Verordnung (EU) 575/2013, welche auch die Bestimmungen für die Eigenmittelberechnung der Institute enthält.
Alle Institute sind nunmehr verpflichtet, unbesicherte und besicherte Positionen aus notleidenden Krediten, die ab dem 26.04.2019 als solche festgestellt werden, innerhalb festgesetzter Zeiträume pauschal und stufenweise durch Risikovorsorge vollständig abzudecken oder die nicht wertberichtigen Kreditbeträge vom harten Kernkapital abzuziehen („aufsichtsrechtliche Letztsicherung“).
Wir bieten Ihnen partnerschaftliche Lösungsansätze mit fachlicher Kompetenz – angelehnt an die genossenschaftlichen Werte der Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Detaillierte Informationen finden Sie auch im Onlineauftritt der BAG im VR-BankenPortal (www.vr-bankenportal.de --> BAG --> Aktuelles)