ESG-Anforderungen steigen

ESG-Anforderungen steigen

Neue Regularien zum Nachhaltigkeitsrisiko für Kreditinstitute

Header Grafik
26.07.2023

ESG-Risiken und ihre Folgen sind künftig auch in Kreditprozessen zu beachten. Das regeln u. a. die neuen MaRisk.

Die Regulatorik im Hinblick auf ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance – Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) nimmt stetig zu. So verlangen etwa die EU-Taxonomie, CRR III/CRD IV und auch die 7. Novelle der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement), dass Kreditinstitute Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen und stärker in ihre Geschäftsprozesse einbeziehen.

ESG-Anforderungen betreffen alle Geschäftsebenen

Von Kundengesprächen über die eigene Geschäftsfeldanalyse bis zur aufsichtlichen Überprüfung betreffen die neuen ESG-Anforderungen nahezu alle Geschäftsprozesse. Im Kreditgeschäft sind ESG-Risiken insbesondere zu berücksichtigen bei:

  • Kreditvergabe nach ESG-Prinzipien
  • Bewertung von Immobiliensicherheiten
  • Risikoklassifizierung, -steuerung, -controlling und -berichterstattung
  • Daten, Methoden und Prozessen der Portfolioanalyse
  • Preisgestaltung von Krediten

 

ESG-Risiken verstärken andere Kreditrisiken

Klima- und Umweltrisiken können sich direkt physisch auswirken. Außerdem wirken unbeachtete Nachhaltigkeitsrisiken verstärkend: Durch Reputationsschäden, Rechts- und Regulierungsrisiken oder eine Rückstufung im Kreditrating fördern sie Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. So wächst das Adressausfallrisiko.

Warum Banken ESG-Risiken jetzt einarbeiten sollten

Die neuen ESG-Anforderungen machen Objekt- und Projektfinanzierungen für manche Unternehmen, Branchen oder Regionen mit steigendem ESG-Risiko künftig schwierig bis unmöglich. Das kann auch Anschlussfinanzierungen betreffen. Deshalb lohnt es sich, die Auswirkungen schon jetzt in den Blick zu nehmen, auch wenn einige ESG-Anforderungen noch nicht verbindlich gelten. Dabei kann eine BAG-Beratung oder BAG-Portfolioanalyse helfen.